Haben Sie Interesse, ein Partnerunternehmen zu werden? Dann haben Sie wahrscheinlich noch folgende Fragen:
Der Beginn der Berufspraxis ist nach dem Ende der Lehrveranstaltungen des 2. Semesters möglich. Es gilt allerdings zu bedenken, dass eventuell noch Prüfungen abzulegen sind. Spätester Beginn der dualen Phase ist Anfang Oktober (Semesterstart des 3. Semesters).
20-24 Stunden/Woche haben sich bewährt. In der lehrveranstaltungsfreien Zeit kann das Stundenausmaß auf 100% erhöht werden. Während des Semesters sind die Studierenden am Montag und Dienstag, maximal 2 x pro Semester auch am Mittwoch, in Lehrveranstaltungen.
Die Anstellung in einem Unternehmen dauert in der Regel bis zum Ende des Studiums, aber mindestens bis zur positiven Absolvierung der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung „Betriebspraktische individuelle Vertiefung “ im 6. Semester. Das sind im Regelfall zwei Jahre. Danach kann das Dienstverhältnis in eine Vollzeitanstellung übergehen.
Dies ist vom jeweiligen Dienstvertrag abhängig: bei befristeten Dienstverhältnissen nur einvernehmlich. Bei unbefristeten Dienstverhältnissen ist das natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Seitens der Fachhochschule schreiben wir keine Dienstverträge vor. Wir raten allerdings, einen unbefristeten Dienstvertrag abzuschließen.
Es werden zwischen den bestehenden Partnerunternehmen und den Studierenden reguläre Dienstverträge abgeschlossen, wobei wir seitens der Fachhochschule unbefristete Dienstverträge empfehlen. Zwischen der Fachhochschule und dem Unternehmen muss ein Letter of Intent bestehen. Im Falle einer Anstellung ist eine Ausbildungsvereinbarung von allen drei Parteien zu unterschreiben.
Zuallererst befinden sich die duale Studierenden in Ausbildung. Im ersten Studienjahr werden ihnen die Grundlagen der IT und Softwareentwicklung vermittelt. Semester für Semester eignen sich die Studierenden neue Kompetenzen an und können so für zunehmend komplexere und verantwortungsvollere Aufgaben herangezogen werden.
Die Lehrinhalte umfassen in erster Linie mobile Applikationsentwicklung, generelle Softwareentwicklung, und nachgeordnet Begleitthemen, die in Unternehmen oft in anderen Abteilungen angesiedelt sind, z.B. Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Qualitätsmanagement, Dokumentation, etc.
Die technischen Ausbildungsschwerpunkte, in denen Studierende durch das Studium Kompetenzen erwerben, sind Daten und Informatik, IT Infrastruktur, Software Development, Software Engineering, Mobile Development, Web Engineering, Wirtschaft und Recht.
Der Fokus liegt dabei auf „Software Development“ und „Mobile Development“.
Die Entlohnung erfolgt auf Basis des IT Kollektivertrages oder äquivalent, mindestens AT-Berufseinsteiger. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Nachfrage nach IT Studierenden aus unseren Studiengängen sehr hoch ist, weshalb auch die Einstiegsstufe bzw. ST1 möglich ist.
Partnerunternehmen müssen dual Studierenden eine fachliche Ansprechperson (Unternehmensbetreuer:in bzw. Mentor:in) zur Seite stellen, um gemeinsam Aufgaben und Ziele zu definieren und ihnen bei Fragen und Problemen zur Verfügung zu stehen. Die Verpflichtung zu dieser Unterstützung ist in der Ausbildungsvereinbarung festgehalten.
Neben der wichtigen Aufgabe, den dual Studierenden als Coach und/oder Mentor:in zur Seite zu stehen, gilt als vereinbart, dass Unternehmensbetreuer:innen jedes Semester gemeinsam mit FH-Betreuer:innen und den Studierenden Ziele definieren. Laut aktuellen Syllabi werden 5 Ziele pro Semester benötigt. Diese sind im im 3. Semester noch relativ unspezifisch, da zu Beginn der Berufspraxis mit einer Einarbeitungszeit zu rechnen ist. Es ist geplant, dass diese Ziele mit laufendem Studium spezifischer werden. Am Ende jeden Semesters reflektieren Unternehmensbetreuer:innen gemeinsam mit den FH-Betreuer:innen und Studierenden die Erreichung der definierten Ziele – ein Prozess, der sich sich vom 3. bis zum 6. Semester wiederholt.